Neubewertung nach Fristablauf von Burosumab
Am 02.04.2020 erfolgte die Beschlussfassung des Gemeinsamen Bundesausschusses in Berlin im Rahmen der Nutzenbewertung von Burosumab nach § 35a SGB V.
Auch in diesem Verfahren waren wieder zwei Personen aus dem Vorstand des Phosphatdiabetes e.V. als Patientenvertreter beteiligt.
Dossiers, Nutzenbewertung, Stellungnahmen und Beschlüsse hierzu sind online und können sie auf dieser Seite des Gemeinsamer Bundesauschuss einsehen eingesehen werden.