Medizinische Informationen
Erstattung der Arzneimittelkosten
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Zur Therapie des Phosphatdiabetes sind die Substitutionsgaben von Phosphat und Calcitriol nach fachärztlicher Indikation erforderlich.

Bedauerlicherweise zögern wenige Krankenkassen, die anfallenden Kosten für die Präparate zu erstatten. Unabhängig davon, ob ein Phosphatpräparat verschreibungspflichtig ist, folgt aus den Punkten 16.1 bis 16.7 der Arzneimittelrichtlinie vom 16.03.2004 die Erstattungspflicht für diese Medikamente.

- Therapiestandard bei der Behandlung des Phosphatdiabetes ist die Medikation mit Phosphat- und Calcitriol-Präparaten. Unterbleibt die Verabreichung der Medikamente besonders im Wachstumsstadium, resultieren daraus u.a. Deformationen der unteren Extremitäten, die dann kompliziert operativ korrigiert werden müssen. Nicht operiert führen die Deformitäten häufig zu extremen Gelenkveränderungen, die von heftigsten Schmerzen und drastischer Verminderung der Mobilität der Betroffenen begleitet sein können. Die allgemein anerkannte fachärztlichen Praxis ist u.a. im international renomierten amerikanischen Standardlehrbuch der Pädiatrie "Nelson Textbook of Pediatrics, Mosby Verlag, Online Version" als Basiswissen beschrieben. -

CA Dr. Gunter Simic-Schleicher
Klinikum Bremen-Nord gGmbH
Klinik für Kinder- und Jugendmedizin